FAQ Berichterstattung über mich
Wurde über Sie in der Presse oder im Internet berichtet? Das Presserecht bietet verschiedene Möglichkeiten, gegen unzulässige Berichterstattung, falsche Tatsachenbehauptungen oder unerlaubte Bildveröffentlichungen vorzugehen und insbesondere eine Löschung oder Unterlassung zu erreichen. Hier die häufigsten Fragen und Antworten.
Zeitung veröffentlicht falschen Artikel über mich – was kann ich tun?
Falsche Presse schadet Ruf und Geschäft, daher kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, mit dem Veröffentlichung beseitigt wird und verhindert werden kann, dass die Behauptung weiter verbreitet wird. Je nach Schwere der Verletzung können außerdem Schadensersatz- oder Geldentschädigungsansprüche bestehen. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Richtigstellung verlangt werden, mit der das Medium eine fehlerhafte Berichterstattung selbst korrigiert, oder ein Widerruf, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung ausdrücklich zurückgenommen werden muss. In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf presserechtliche Gegendarstellung, mit dem Ihre eigene Darstellung der Tatsachen veröffentlicht werden muss.
Presse berichtet falsch über mich – kann ich dagegen vorgehen?
Ja, gegen falsche Presseberichterstattung können Sie vorgehen. Ihnen stehen vier Hauptinstrumente zur Verfügung: Gegendarstellung, Unterlassungsanspruch (ggf. per einstweiliger Verfügung), Berichtigungsanspruch und Schadensersatz. Ein vollständiges Entfernen eines Artikels ist möglich, wenn die Veröffentlichung rechtswidrig ist – etwa bei falschen Tatsachenbehauptungen oder unzulässiger identifizierender Berichterstattung vorliegt. Zudem kann eine Richtigstellung, Widerruf, presserechtliche Gegendarstellung, Schadenersatz, Geldentschädigung zusätzlich zur Unterlassung in Betracht kommen. Ob und welche Maßnahme möglich ist, hängt immer von den konkreten Umständen der Berichterstattung ab.
Kann ich einen Artikel über mich im Internet löschen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung oder Unterlassung eines Online-Artikels verlangen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Artikel falsche Tatsachen enthält, Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt oder unzulässige identifizierende Berichterstattung darstellt. Häufig wird zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, um den Betreiber der Website zur Entfernung des Beitrags aufzufordern. In dringenden Fällen kann auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Kann ich einen Presseartikel über mich entfernen lassen?
Ja, Sie können unter bestimmten Umständen die Entfernung eines Presseartikels verlangen. Verdachtsberichterstattung ist zwar grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber strengen rechtlichen Vorgaben. Medien dürfen über Verdachtsmomente berichten, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Information besteht und die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Dazu gehören: Wahrung der Unschuldsvermutung, deutliche Kennzeichnung als Verdacht, zutreffende Wiedergabe des Ermittlungsstandes und Berücksichtigung der Stellungnahme des Betroffenen. Eine Interessenabwägung ist stets erforderlich; bei Bagatellen, bloßen Gerüchten oder fehlendem öffentlichen Interesse ist Verdachtsberichterstattung unzulässig.
Foto von mir im Internet ohne Zustimmung – ist das erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Das sogenannte Recht am eigenen Bild schützt davor, dass Fotos ohne Zustimmung verbreitet werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa bei Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder bei Aufnahmen von Versammlungen und Veranstaltungen.
Foto von mir in der Zeitung ohne Einwilligung – was kann ich tun?
Wird ein Foto ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht, kann ein Unterlassungsanspruch bestehen, mit dem die weitere Verbreitung verhindert werden kann. Zudem kann verlangt werden, dass das Bild aus Onlineartikeln entfernt wird. In schwerwiegenden Fällen kommt auch ein Anspruch auf Geldentschädigung in Betracht. Besonders relevant ist dies, wenn das Bild in einem ehrverletzenden oder besonders sensiblen Zusammenhang verwendet wurde.
Kann ein Medienbericht über mich gelöscht werden?
Ob ein Medienbericht gelöscht werden kann, hängt von einer rechtlichen Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit ab. Wenn ein Bericht falsche Tatsachen enthält oder Ihr Persönlichkeitsrecht erheblich verletzt, kann ein Anspruch auf Entfernung bestehen. Auch ältere Berichte können unter Umständen gelöscht oder anonymisiert werden, etwa wenn kein aktuelles öffentliches Interesse mehr an der identifizierenden Berichterstattung besteht.
Bild von mir ohne Zustimmung veröffentlicht – welche Ansprüche habe ich?or?
Wenn ein Bild ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht wurde, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu gehören insbesondere Unterlassung, Löschung der Veröffentlichung und gegebenenfalls Schadensersatz oder Geldentschädigung. Ziel ist es in der Regel, die weitere Verbreitung des Bildes möglichst schnell zu stoppen. In vielen Fällen kann bereits eine anwaltliche Aufforderung zur Entfernung der Veröffentlichung führen.
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