Der Gegendarstellungsanspruch Berlin gibt Betroffenen das Recht, unwahren Tatsachenbehauptungen in Presse und Online-Medien entgegenzutreten. Als spezialisierte Kanzlei für Presserecht Berlin setzen wir Ihren Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung schnell und wirkungsvoll durch – auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Berliner Landespressegesetz (LPG).
Gegendarstellungsanspruch Berlin – Ihr Recht auf Gegendarstellung
Als Betroffener einer Berichterstattung in Print- oder Online-Medien kommt regelmäßig auch ein Anspruch des Betroffenen auf Abdruck einer Gegendarstellung in Betracht, wenn Betroffene schnell genug handeln. Insbesondere wenn die Berichterstattung falsche Darstellungen über tatsächliche Angaben enthält, haben in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffene Personen die Möglichkeit gegenüber dem Pressemedium den Abdruck einer darauf gerichteten Entgegnung durch Abdruck einer Gegendarstellung zu verlangen.ein.

Was ist der Gegendarstellungsanspruch Berlin?
Die presserechtliche Gegendarstellung ist ein zentrales Instrument zum Schutz des Einzelnen gegen Einwirkungen der Medien auf sein Persönlichkeitsrecht. Sie gibt Betroffenen von Medienberichten die Möglichkeit, eigenen tatsächlichen Angaben eine gleichwertige Öffentlichkeit zu verschaffen, wenn sie durch eine Tatsachenbehauptung in Presse, Rundfunk oder Onlinemedien betroffen sind. Ziel ist es, das Persönlichkeitsrecht zu wahren und dem Betroffenen die Möglichkeit zu bieten, auf eine mediale Darstellung „mit gleicher publizistischer Wirkung“ zu reagieren.
Die presserechtliche Gegendarstellung ist ein zentrales Instrument zum Schutz des Einzelnen gegen Einwirkungen der Medien auf sein Persönlichkeitsrecht. Sie gibt Betroffenen von Medienberichten die Möglichkeit, eigenen tatsächlichen Angaben eine gleichwertige Öffentlichkeit zu verschaffen, wenn sie durch eine Tatsachenbehauptung in Presse, Rundfunk oder Onlinemedien betroffen sind. Ziel ist es, das Persönlichkeitsrecht zu wahren und dem Betroffenen die Möglichkeit zu bieten, auf eine mediale Darstellung „mit gleicher publizistischer Wirkung“ zu reagieren.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 8.2.1983 – 1 BvL 20/81, BVerfGE 63, 131 = MDR 1983, 551) betont:
Ihre Aufgabe ist es, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG zu schützen (…), die ihn betreffende Darstellung durch seine Wortmeldung, seine Sicht des mitgeteilten Sachverhalts zu vervollständigen“
Wichtig: Liegen die Voraussetzungen einer Gegendarstellung vor, ist das Pressemedium zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtet.
Wann ist ein Pressemedium zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet?
Das Recht auf Gegendarstellung ist in den jeweiligen Landespressegesetzen, sowie in § 20 MStV geregelt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist zunächst, dass es sich bei dem publizierenden Medium um ein periodisches Druckwerk oder um ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot handelt, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse wiedergegeben werden, Das Recht auf Gegendarstellung gilt gleichermaßen für klassische Printmedien (z.B. Zeitungen, Zeitschriften), sowie für Telemedien wie Internet-Portale oder Online-Ausgaben von Zeitungen. In beiden Fällen ist das Medium verpflichtet, die Gegendarstellung an einer vergleichbaren Stelle und in vergleichbarer Form zu der ursprünglichen Berichterstattung zu veröffentlichen.
- Printmedien: Abdruck an gleicher Stelle, mit gleicher Publizität und Aufmachung wie die ursprüngliche Tatsachenbehauptung
- Online (Telemedien): Die Gegendarstellung muss für einen angemessenen Zeitraum an der entsprechenden Stelle abrufbar sein. Auch wenn der Ausgangsartikel bereits offline ist, besteht ein Anspruch zu Veröffentlichung.
- Eine besondere Herausforderung im Online-Bereich ist die (potenziell dauerhafte) Verfügbarkeit von Inhalten und deren rasche Verbreitung. Hierdurch gewinnt das Gegendarstellungsrecht zusätzlich an Bedeutung und kann gegenüber klassischen Printmedien sogar umfassender auszugestalten sein.
Das Gebot der Waffengleichheit gebietet – Die Veröffentlichung der Gegendarstellung muss der ursprünglichen Darstellung in Bezug auf Platzierung, Layout und Lesbarkeit entsprechen. Das Medium darf den Inhalt weder kommentieren noch entwerten.
Wer kann eine Gegendarstellung verlangen? Was sind Voraussetzungen?
- Betroffenheit durch Tatsachenbehauptung
Voraussetzung ist, dass in einer Veröffentlichung eine Tatsachenbehauptung über eine Person verbreitet wird, die den Betroffenen in seinen Rechten oder seinem Persönlichkeitsbild berührt. Werturteile unterliegen nicht dem Gegendarstellungsanspruch, es sei denn, sie enthalten einen Tatsachenkern. - Entgegnungszusammenhang
Die Gegendarstellung muss sich klar auf die konkrete Tatsachenbehauptung beziehen und dazu einen gedanklichen Zusammenhang aufweisen. Der Umfang der Entgegnung muss ich auf tatsächliche Angaben beschränken, darf keinen strafbaren Inhalt haben und angemessen zum Umfang der entgegnenden Angaben stehen. - Berechtigtes Interesse
Ein Gegendarstellungsanspruch besteht nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses ist in der Regel gegeben, sofern die ursprüngliche Mitteilung nicht offensichtlich belanglos ist. Kein berechtigtes Interesse besteht, wenn die Gegendarstellung irreführend wäre. Das Interesse ist ebenfalls entfallen, wenn der Betroffene bereits zutreffend oder ausreichend zu Wort gekommen ist. - Strenge zeitliche und formale Anforderungen
Die Gegendarstellung muss unverzüglich nach Erscheinen der Erstmitteilung beim Medium schriftlich und unterzeichnet eingereicht werden. Verspätete oder nicht formgerecht eingereichte Gegendarstellungen können abgelehnt werden. - Wahrheitsunabhängigkeit
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die beanstandete Veröffentlichung tatsächlich unwahr ist oder nicht. Das Medium muss die Gegendarstellung abdrucken, solange diese ihrerseits nicht offensichtlich unwahr oder irreführend ist.
Wichtig: Das Recht auf Gegendarstellung besteht unabhängig von etwaigen weiteren Ansprüchen beispielsweise auf Unterlassung/ Beseitigung.
Form, Inhalt und Unverzüglichkeit des Vorgehens bei Gegendarstellungsverlangen
Die Anforderungen an eine Gegendarstellung unterliegen strengen gesetzlichen und durch die Rechtsprechung geprägten formellen Vorgaben, sowie zeitlichen Begrenzungen an die Unverzüglichkeit der Geltendmachung, darunter u.A.
- Beschränkung auf Tatsachenbehauptungen: Die Gegendarstellung darf ausschließlich auf tatsächliche Angaben Bezug nehmen. Wertungen, Beleidigungen oder strafbare Inhalte sind ebenso untersagt wie unnötige Ausschmückungen
- Formstrenge: Die Gegendarstellung muss schriftlich, sachlich und in angemessener Länge verfasst sein – sie darf den Umfang der Ausgangsmitteilung nicht überschreiten oder nur beanspruchen, falls dies zur Gleichwertigkeit erforderlich ist. Sie muss zudem ohne Verzögerung, das heißt unverzüglich eingereicht werden.
- Kein Anspruch bei offensichtlicher Unwahrheit oder Irreführung: Das Medium kann die Veröffentlichung verweigern, wenn die beantragte Gegendarstellung nachweisbar falsch oder irreführend ist.
Das Alles-oder-Nichts-Prinzip
Im Gegendarstellungsrecht herrscht das sog. „Alles-oder-Nichts“-Prinzips. Entspricht das Gegendarstellungsverlangen nicht den Anforderungen an eine Gegendarstellung, wenn auch nur in Teilen, entfällt der gesamte Anspruch auf Abdruck der begehrten Gegendarstellung.
Wir raten Betroffenen von Falschdarstellungen in Presseberichterstattungen unmittelbar Rat eines Fachanwaltes für Medienrecht einzuholen, um sich über ihre Rechte aufzuklären, sodass Ihre Möglichkeit zum Abdruck einer Gegendarstellung nicht durch zögerliches Handeln, oder Formfehler zu versäumt wird.
Vertretung und Beratung zum Gegendarstellungsanspruch Berlin
Sie möchten Ihre Rechte gegenüber einer Presseveröffentlichung durch eine Gegendarstellung wahren? Wir als Anwälte für Pressrecht können Ihnen helfen:
- Prüfung, ob der konkrete Fall einen Anspruch auf Gegendarstellung begründet
- Vertretung sowohl gegenüber Print- als auch Onlinemedien
- Formulierung einer wirksamen, form- und fristgerechten Gegendarstellung
- Durchsetzung Ihres Anspruches, auch im Eilverfahren
Haben Sie Fragen zum Gegendarstellungsanspruch Berlin? Unsere Kanzlei berät Sie schnell und kompetent – vom ersten Schreiben bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Gegendarstellungsanspruch.

