Ein Artikel ist erschienen, eine Veröffentlichung droht oder eine Redaktion verlangt eine Stellungnahme bis morgen? Als Anwalt für Medienrecht in Berlin prüfen wir Ihren Fall kurzfristig. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung und Richtigstellung durch – bundesweit, außergerichtlich und vor den Pressekammern.
Wir vertreten Betroffene ebenso wie Verlage, Redaktionen und Journalisten.
Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht · Bundesweite Vertretung · Sitz in Berlin-Schöneberg · 24 h erreichbar
Wann Sie einen Anwalt für Medienrecht brauchen
Typische Situationen, in denen wir sofort helfen:
- Falsche Berichterstattung: Eine Zeitung, ein Online-Portal oder ein Sender verbreitet unwahre Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen. Mehr zur Falschberichterstattung.
- Drohende Veröffentlichung: Eine Redaktion kündigt einen Bericht an oder stellt eine Konfrontationsanfrage mit kurzer Frist. Jetzt lässt sich am meisten verhindern.
- Verdachtsberichterstattung: Über Sie wird identifizierend über ein Ermittlungsverfahren oder einen Vorwurf berichtet. Mehr zur Berichterstattung über Straftaten.
- Foto oder Video ohne Einwilligung: Ihr Bild erscheint in Presse oder sozialen Medien, ohne dass Sie zugestimmt haben. Mehr zur Bildnisveröffentlichung.
- Herabsetzung in Medien und Netz: Schmähkritik oder ehrverletzende Äußerungen in Artikeln, Kommentarspalten oder auf Plattformen. Mehr dazu, wie Sie Online-Artikel löschen lassen.
- Sie sind Verlag, Redaktion oder Journalist: Sie haben eine Abmahnung, eine Gegendarstellungsforderung oder eine einstweilige Verfügung erhalten oder wollen vor Veröffentlichung prüfen lassen. Mehr zum Presserecht für Unternehmen.
So gehen wir als Medienanwälte vor
Schnell, weil im Medienrecht Tage zählen:
- Kurzfristige Ersteinschätzung. Sie schildern den Fall telefonisch oder über das Formular. Wir sagen Ihnen zeitnah, welche Ansprüche bestehen und wie eilig es ist.
- Außergerichtlich durchsetzen. Abmahnung mit Unterlassungsforderung, Gegendarstellungsverlangen oder Aufforderung zur Richtigstellung. Bei drohenden Berichten: presserechtliches Informationsschreiben an die Redaktion.
- Gerichtlich durchsetzen. Reagiert die Gegenseite nicht, beantragen wir eine einstweilige Verfügung bei der zuständigen Pressekammer. Ansprüche auf Geldentschädigung und Schadensersatz verfolgen wir im Hauptsacheverfahren.
Wichtig – Fristen: Eine Gegendarstellung muss unverzüglich verlangt werden. Auch für eine einstweilige Verfügung bleibt oft nur wenig Zeit, weil Gerichte sonst die Eilbedürftigkeit verneinen. Melden Sie sich deshalb, sobald Sie von der Veröffentlichung erfahren.
Warum presserecht.berlin
Medienrecht ist unser Kerngebiet, nicht ein Nebenthema:
- Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht: nachgewiesene Spezialisierung, langjährige Praxis im Presse- und Äußerungsrecht.
- Wir kennen beide Seiten: Wir vertreten Betroffene und beraten Verlage, Sender, Plattformen und Journalisten. Deshalb wissen wir, wie Redaktionen reagieren.
- Bundesweit vor den Pressekammern: Im Presserecht können Sie oft wählen, wo Sie klagen. Wir wählen das Gericht, das für Ihren Fall am besten passt.
- Krisenkommunikation aus einer Hand: Bei öffentlichen Kontroversen entwickeln wir die Kommunikationsstrategie gemeinsam mit der Agentur Schneider Ortmanns.
Ihre Anwälte für Medienrecht
- Rechtsanwalt Roman Ronneburger, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Linda Seiffert
Standort Berlin – Mandate bundesweit
presserecht.berlin, Bozener Straße 21, 10825 Berlin (Schöneberg). Sie müssen nicht nach Berlin kommen: Die meisten Mandate führen wir telefonisch, per Video und per E-Mail.
Erstgespräch und Kosten
Im ersten Telefonat klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können. Bevor Kosten entstehen, besprechen wir diese transparent mit Ihnen, nach RVG oder auf Stundenbasis. Bei berechtigten Unterlassungsansprüchen muss häufig die Gegenseite die Anwaltskosten der Abmahnung erstatten.
Häufige Fragen zum Medienrecht
Was macht ein Anwalt für Medienrecht?
Er setzt Rechte gegenüber Presse, Rundfunk und Online-Medien durch oder verteidigt Medien gegen solche Ansprüche. Typisch sind Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung und Geldentschädigung sowie Fragen zum Recht am eigenen Bild.
Wie schnell muss ich nach einem Artikel handeln?
So schnell wie möglich. Eine Gegendarstellung muss unverzüglich verlangt werden, und eine einstweilige Verfügung setzt Eilbedürftigkeit voraus. Wer wochenlang wartet, verliert oft den schnellsten Weg.
Kann ich verhindern, dass ein Bericht überhaupt erscheint?
Häufig ja. Wenn eine Redaktion vorab anfragt, können wir mit einer Stellungnahme oder einem presserechtlichen Informationsschreiben reagieren. Bei klar rechtswidrigen Inhalten kommt eine vorbeugende Unterlassungsverfügung in Betracht.
Muss ich für die Beratung nach Berlin kommen?
Nein. Wir vertreten Mandanten bundesweit. Besprechungen laufen telefonisch, per Video oder persönlich in der Bozener Straße 21.
Wer trägt die Kosten?
Das hängt vom Fall ab. Bei berechtigten Unterlassungsansprüchen muss die Gegenseite die Kosten der Abmahnung oft erstatten. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vor der Beauftragung.
Sie haben eine Frage zum Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht? Dafür sind unsere Kolleginnen und Kollegen bei SES zuständig.
Sie brauchen einen Anwalt für Medienrecht? Rufen Sie jetzt an.
Telefon 030 814 862 92 · E-Mail kontakt@presserecht.berlin · oder schildern Sie Ihren Fall kurz über das Formular:

